Hallo,
wir haben uns eine Variante 65, BJ. 72, gekauft und wollten uns beim zuständigen Wasser- und Schifffahrtsamt ein Kennzeichen holen/das Boot anmelden. Der dortige Mitarbeiter erklärte, daß dies nach neuem EG-Recht nur mit Vorlage einer Konformitätserklärung bzw. mit Angabe des früheren Kennzeichens möglich wäre. Weiss hier jemand einen Rat??? Vielen Dank, Gruß Lothar
Kennzeichen-Konformitätserklärung
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- Registriert: Sa 12. Jun 2004, 14:19
Kennzeichen-Konformitätserklärung
Hallo Lothar,
ich denke damit ist Deine Frage beantwortet und hoffentlich auch die Rechtsunsicherheit des Mitarbeiters des Wasser und Schifffahrtsamt beseitigt:
Die EU-Konformitätserklärung (CE)
Sehr wichtig beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität. Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote. Stammt also ein Gebrauchtboot aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Kroatien oder USA) und wird erstmalig innerhalb der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen, muss eine Konformitätserklärung vorliegen. Die Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Normen. Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen.
Nachzulesen auch unter folgendem Link:
http://www.boot.de/cipp/md_boot/custom/ ... cal_lang,1
Viele Grüße
Wilfried
ich denke damit ist Deine Frage beantwortet und hoffentlich auch die Rechtsunsicherheit des Mitarbeiters des Wasser und Schifffahrtsamt beseitigt:
Die EU-Konformitätserklärung (CE)
Sehr wichtig beim Kauf von Booten, vor allem Gebrauchtbooten, ist der Nachweis der EU-Konformität. Boote, die erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, müssen der 10. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) entsprechen. Im Klartext heißt dies, die Yacht muss den EU-weit harmonisierten Bau- und Ausrüstungsvorschriften genügen. Diese Regelung gilt sowohl für neue als auch für gebrauchte Boote. Stammt also ein Gebrauchtboot aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Kroatien oder USA) und wird erstmalig innerhalb der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen, muss eine Konformitätserklärung vorliegen. Die Konformitätserklärung bestätigt die Übereinstimmung mit den vorgeschriebenen Normen. Gebrauchte Boote und Yachten, die vor dem 16.6.98 gebaut wurden und bereits innerhalb der EU in Betrieb genommen wurden, benötigen kein CE-Zeichen.
Nachzulesen auch unter folgendem Link:
http://www.boot.de/cipp/md_boot/custom/ ... cal_lang,1
Viele Grüße
Wilfried
CE-Erklärung
Hallo,
das ist alles ganz hilfreich, aber wo bekommt man für ein Gebrauchtboot eine solche Erklärung her?
Grüße
Stefan
das ist alles ganz hilfreich, aber wo bekommt man für ein Gebrauchtboot eine solche Erklärung her?
Grüße
Stefan
CE
Hallo Stefan,
für ein altes Boot bekommst Du keine CE Erklärung.
Hier greift die andere Regelung, Du musst nachweisen (Liegeplatzrechnung oder Ähnliches) dass Dein Boot in den letzten Jahren in der EU gesegelt wurde. Am einfachsten ginge die natürlich über eine frühere Zulassungsnummer... aber das kommt eben darauf an wo das Boot gesegelt wurde.
LG
Michael
für ein altes Boot bekommst Du keine CE Erklärung.
Hier greift die andere Regelung, Du musst nachweisen (Liegeplatzrechnung oder Ähnliches) dass Dein Boot in den letzten Jahren in der EU gesegelt wurde. Am einfachsten ginge die natürlich über eine frühere Zulassungsnummer... aber das kommt eben darauf an wo das Boot gesegelt wurde.
LG
Michael
Kennzeichen-Konformitätserklärung
Hallo Wilfried, vielen Dank für Deine ausführliche Antwort vom 7.4.2008. Bin mal gespannt, wie das Wasser- und Schiffahrtsamt reagiert.