Noch ein Fall aus der Praxis !
Die Besonderheit hier ist, daß dieser Fall durch die Wettfahrtregeln 2009-2012
anders zu bewerten ist, als nach den alten Regeln 2005-2008.
Wer hat welche Rechte und Pflichten ? Welche Regel gilt ?
Wenn Ihr den folgenden Link aktiviert http://www.e-lipinski.de/grafik12.pdf wird die Situation Vor der Ziellinie näher erläutert.
Zusätzlich könnt Ihr die Fallbeschreibung über den nachfolgenden Dateianhang auf Euren PC herunterladen.
Vor der Ziellinie
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Vor der Ziellinie
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Vor der Ziellinie (Beide Boote A und B werden disqualifizier
Ich habe diesen Fall von Willi Gohl beurteilen lassen. Willi Gohl ist internationaler Schiedsrichter beim Weltseglerverband ISAF. Hier ein Auszug seiner Analyse.
1. Das Zielschiff ist eine Bahnmarke und gleichzeitig ein Hindernis.
Im Vorwort zu Abschnitt C (An Bahnmarken und Hindernissen)
heißt es: Wenn Regel 20 gilt (Raum zum Wenden an einem Hindernis), gelten die Regeln 18 (Bahnmarkenraum) und 19 (Raum zum passieren an einem Hindernis) nicht.
2. Boot B verlangt Raum zum Wenden an einem Hindernis
Aber Regel 20.3 (unzulässige Zurufe) sagt, daß Boot B darf keinen Zuruf machen, wenn das Hindernis eine Bahnmarke ist, die das angerufene Boot A anliegen kann. Boot B verletzt also Regel 20.3 (unzulässige Zurufe).
3. Aber wie steht es mit Boot A? Verhält es sich regelkonform ?
Regel 20.1(b) bestimmt: das angerufene Boot A muß reagieren, indem es entweder sobald wie möglich wendet oder sofort antwortet: wenden sie und dem Boot B Raum für eine Wende gibt.
Egal, ob der Zuruf gerechtfertigt ist oder nicht, das angerufene Boot A muß reagieren.
Natürlich kann A protestieren, wenn, wie in diesem Fall, der Zuruf nicht gerechtfertigt ist.
Welche Entscheidung muß das Schiedsgericht in dieser Situation treffen ?
1. Es disqualifiziert Boot B wegen Verstoß gegen Regel 20.3 (unzulässiger Zuruf).
2. Es disqualifiziert Boot A wegen Verstoßes gegen Regel 20.1(b) (keine der verbindlich vorgeschriebenen Reaktion).
Hätten Sie das vermutet. ?
[ Fazit: Wenn Sie vor einem Hindernis angerufen werden : „Raum zum Wenden“ dann reagieren Sie darauf, wenn Sie das nicht tun, und es kommt zu einem Protest, dann sind sie in jedem Fall draußen.
Empfehlung: Zum besseren Verständnis laden Sie bitte den Dateianhang auf Ihren PC und drucken sie die Grafik aus.
1. Das Zielschiff ist eine Bahnmarke und gleichzeitig ein Hindernis.
Im Vorwort zu Abschnitt C (An Bahnmarken und Hindernissen)
heißt es: Wenn Regel 20 gilt (Raum zum Wenden an einem Hindernis), gelten die Regeln 18 (Bahnmarkenraum) und 19 (Raum zum passieren an einem Hindernis) nicht.
2. Boot B verlangt Raum zum Wenden an einem Hindernis
Aber Regel 20.3 (unzulässige Zurufe) sagt, daß Boot B darf keinen Zuruf machen, wenn das Hindernis eine Bahnmarke ist, die das angerufene Boot A anliegen kann. Boot B verletzt also Regel 20.3 (unzulässige Zurufe).
3. Aber wie steht es mit Boot A? Verhält es sich regelkonform ?
Regel 20.1(b) bestimmt: das angerufene Boot A muß reagieren, indem es entweder sobald wie möglich wendet oder sofort antwortet: wenden sie und dem Boot B Raum für eine Wende gibt.
Egal, ob der Zuruf gerechtfertigt ist oder nicht, das angerufene Boot A muß reagieren.
Natürlich kann A protestieren, wenn, wie in diesem Fall, der Zuruf nicht gerechtfertigt ist.
Welche Entscheidung muß das Schiedsgericht in dieser Situation treffen ?
1. Es disqualifiziert Boot B wegen Verstoß gegen Regel 20.3 (unzulässiger Zuruf).
2. Es disqualifiziert Boot A wegen Verstoßes gegen Regel 20.1(b) (keine der verbindlich vorgeschriebenen Reaktion).
Hätten Sie das vermutet. ?
[ Fazit: Wenn Sie vor einem Hindernis angerufen werden : „Raum zum Wenden“ dann reagieren Sie darauf, wenn Sie das nicht tun, und es kommt zu einem Protest, dann sind sie in jedem Fall draußen.
Empfehlung: Zum besseren Verständnis laden Sie bitte den Dateianhang auf Ihren PC und drucken sie die Grafik aus.
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