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Frage zum Trailern

Verfasst: Do 10. Jul 2008, 07:59
von Belomonte
Hallo,

wir haben eine V65 inkl. Trailer (mit Slipwagen) gekauft.

Jetzt meinte ein Freund, das Boot würde hinten zu weit überhängen.

Sind jetzt verunsichert. Gibt es eine Richtlinie, wie weit das Ende des Bootes über die Lichtleiste hinausragen darf?

Vielen Dank schon vorab

Belomonte

übergang Trailer

Verfasst: Do 10. Jul 2008, 10:30
von ThomasK
Hallo,
wenn das Boot richtig auf dem Slipwagen steht, Kiel vorne am Anschlag, der Slipwagen richtig auf dem Trailer und die Lichtleiste ganz ausgezogen ist, dürfte der Übergang nur etwa einen halben Meter betragen, war imo zulässig ist. Es darf natürlich kein Steuer oder Motor montiert sein. Kleiner Tip am Rande: die Lichtleiste immer stramm nach oben zum Boot binden, sonst vibriert sie zu stark.
Gruß, Thomas Kardung

Rursee

Verfasst: Do 10. Jul 2008, 14:55
von Alex
I. Allgemeine Verkehrsregeln

§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein. Fahrzeuge, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, dürfen, wenn sie mit land- oder forstwirtschaflichen Erzeugnissen oder Arbeitsgeräten beladen sind, samt Ladung nicht breiter als 3 m sein. Sind sie mit land- oder forstwirtschaftlichen Erzeugnissen beladen, dürfen sie samt Ladung höher als 4 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein.

(3) Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug, bei Zügen über das ziehende Fahrzeug hinausragen. Im Übrigen darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug, bei Zügen bis zu 50 cm über das ziehende Fahrzeug betragen.

(4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

1.

eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
2.

ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
3.

einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.

Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Abs. 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußersten Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlußleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Abs. 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,5 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Also ja, die Varianta darf mit montiertem Ruder und Motor getrailert werden! Zumindest steht sie bei mir keinen Meter über!

Grüße

Alex

Frage zum Trailern

Verfasst: Fr 11. Jul 2008, 09:46
von Kulle
Bei Einsatz des originalen Dehler-Trailers muß unbedingt beachtet
werden,daß die Varianta 65 sehr leicht für den Trailer zu schwer ist.

Ich konnte meinen Dehler-Trailer, wohl weil er ein "Anhänger für
Sportzwecke Typ 2.8 " war, von 1200 Kg auf 1325 Kg auflasten.
Ich empfehle,alle schweren Teile aus dem Boot ins Auto zu legen.
Dies gilt auch nach einer Auflastung auf 1325 Kg !!!