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Varianta Klassenvorschrift /Vermessungspläne Segel

Verfasst: Do 12. Aug 2004, 23:28
von Eckhard Lipinski
In den Vermessungsplänen für die Genua 1 und Genua 2 werden Mindestlängen für Vorliek, Achterliek und Mittelbreite gefordert.

Beispiel Genua 1:

Vorliek min. 7150 mm
Achterlik min. 7070 mm

Bedeutet dieses, daß eine Genua 1, die diese Mindestmaße unterschreitet, offiziel nicht zugelassen ist ?

Wenn das so ist, kann mir jemand erklären, warum diese Mindestmaße gefordert werden ?

Das Festlegen von max. Werten ist für mich verständlich aber die Bedeutung der Mindestmaße ist für mich nicht zu verstehen.

Bin gespannt, ob mir jemand eine plausible Erklärung geben kann ?

Vieleicht Herr Kaesewinkel ????

Varianta Klassenvorschrift /Vermessungspläne Segel

Verfasst: Do 26. Aug 2004, 11:39
von Horst Steffeck
Lieber Segelkamerad Lipinski,
die Mindestmaße sind bereits seit längerer Zeit in unserer vom DSV abgesegneten Klassenvorschrift so festgelegt worden.
Grund für diese Beschränkung dürfte u.a. gewesen sein:
Die Variationsmöglichkeiten für gut "betuchte" Segler sollten zu Gunsten der weniger reichen VA-Regattasegeler eingeschränkt werden.
Es wäre z.B. möglich je nach Wetterlage die unterschiedlichsten Segel einzusetzen.
Eine Änderung dieser Bestimmung ist über den technischen Aussschuss
möglich. Dieser müßte die Änderung beschließen. Auf der Jahreshauptversammlung müßte dann die Änderung durch Mehrheitsbeschluss herbeigeführt werden.
Bisher haben sich aus dieser Bestimmung jedoch anscheinend keine Nachteile ergeben, so dass bis heute alles beim Alten geblieben ist.
Für die Mehrzahl der Varianta-Segler ist diese Bestimmung ohne Bedeutung, da man beim Fahrtensegelen an diese Vorschriften nicht gebunden ist.
m.f. G.
Horst Steffeck




Segelvermessung

Verfasst: Di 21. Sep 2004, 22:46
von wolli44651
Hallo Eckhard,
mitlerweile haben wir uns ja auch persönlich in Linkenheim kennengelernt. Nicht nur darum war Linkenheim eine Reise Wert!

Die Mindestmaße sind international Vorgeschrieben, bei Segeln die normalerweise nicht gerefft werden können. Die Vorsegel bei der VA können zwar eingerollt werden, aber zum Reffen benötigt man ein festes Vorstag, sonst läuft der Topwirbel immer voll aus.

mfg

Wolfgang Kaesewinkel

Verfasst: Fr 24. Sep 2004, 18:03
von Eckhard Lipinski
Hallo Wolfgang,

vielen Dank für die Antwort.

Gruß

Eckhard Lipinski

Re: Varianta Klassenvorschrift /Vermessungspläne Segel

Verfasst: Fr 3. Jul 2009, 17:16
von wolli44651
Hallo Eckehard,
kann er!!
Der internationale Seglerverband ISAF schreibt bei Segelvermessungen Min + Max Maße vor. Wir hatten damals nur Maximalmaße eingesetzt, das wurde vom TA des DSV damals noch unter der Leitung von Günter Ahlers moniert. Um Deiner 2. Frage vorzubeugen, Die Maße dürfen einen gewissen % Satz nicht überschreiten. mindestens 1 cm maximal 4 m ist also nicht erlaubt.