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original Trailer braucht keinen TÜV!?

Verfasst: So 5. Jul 2020, 19:16
von Vari-Phil
Hallo,

Ich les mir hier gerade gemütlich das Eigner-Handbuch durch und hab da folgendes zum Trailer entdeckt :
IMG_20200705_190945.jpg
IMG_20200705_191347.jpg
Verstehe ich das richtig, dass ich mit dem Trailer nicht zum TÜV brauche, oder wie ist das jetzt genau?

Danke und viele Grüße
Phil

Re: original Trailer braucht keinen TÜV!?

Verfasst: So 5. Jul 2020, 20:38
von reinerwein
Hi Phil,

bis 1992 waren Sportgeräteanhänger steuer- und zulassungsbefreit und wurden mit (schwarzem) Folgekennzeichen des Zugfahrzeugs gefahren. Heute ist das noch bei Anhängern von Agrar-und Fortgetrieben erlaubt und nur bis zu einer Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h.
Da sich das Dehler-Handbuch auch in diesem Aspekt als veraltet zeigt, nehme ich das auch für die eigentliche TÜV-Frage an. Mit meinem original Trailer muss ich zum TÜV und in vielen Verkaufsanzeigen wird auch erwähnt, ob und wie lange die Trailer noch TÜV haben.

Meiner ist im August fällig und 100 EUR für neue Reifen habe ich auch investiert. Die alten haben noch super Profil, aber sind 10 Jahre alt. Würde beim TÜV durchkommen, aber sie erwähnen diesen kritischen Punkt im TÜV-Bericht.

Grüße
rw