Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Cuti
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Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von Cuti »

Hallo zusammen, bin seit einigen Tagen glücklicher Besitzer eines Varianta k4-Dehler-slip-Trailer-Gespanns (tolles Wort!). Der Eigner ist 2009 verstorben und der TÜV 9/11 abgelaufen. Es ist ein original Dehler Slip-Trailer, zugelassen 1996, in einem sehr guten Zustand, da er nur in der Halle gestanden hat. Ich meine, irgendwo im Forum gelesen zu haben, dass die fest an der ausklappbaren Rampe montierten Lampenträger nich mehr zulässig seien. Wenn dem so ist, hat einer von Euch den Umbau hinter sich und eventuell ein Bild davon? Was koster der Spaß?
Apropos Bild, wenn ich nicht zu bööd wäre, ein Bild hochzuladen, hätte ich ein aktuelles Bild des jetztigen Zustandes mitgeliefert! Gibt es irgendwo eine Step bei Step Anleitung dazu? Wenn ich die Datei ausgesucht und den Button "Datei hinzufügen" drücke, zeigt der Browser ein Fenster mit dem Hinweis, dass die Datei hochgeladen wird. Aber weder in der Vorschau, noch beim versuchsweisen Absenden des Beitrags wird das Bild angezeigt.:-(
Noch eine Frage, in welcher Rubrik stellt man sich vor?
Vieln Dank schonmal im Voraus!
Gruß Winfried
Grisu
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von Grisu »

Hallo Winfried,

wenn Dir nach der feinen englischen Art ist, setz doch was in "sonstiges". Im Übrigen von mir auch so ein herzliches "Hallo und Willkommen".
Was das Bild angeht, klicke "durchsuchen", wähle die Datei aus (Breite max 1024px), dann etwas weiter unten "Datei hinzufügen" (evtl. links daneben Kommentar eingeben).
Wenn das Bild zu breit ist escheint eine Meldung. Falls die Breite passt, wird das Bild nun unter "Dateianhänge" gelistet (direkt unter dem Eingabefenster).
Den Cursor an die Stelle setzen, wo das Bild erscheinen soll, und "im Beitrag anzeigen" klicken.
Es wird entsprechender html-Code eingefügt.
Dann zeig mal Deinen Hänger.
Was ich nicht ganz verstehe, Du warst doch gerade erst bei der dekra, was haben die den gesagt?
Meines Wissen nach hat der Hänger Bestandschutz, solange die Betriebserlaubnis gültig ist. Was die Zulassung angeht, das schreibt der adac:
Früher erlosch die Betriebserlaubnis automatisch nach 18 Monaten, so dass für die Wiederzulassung eine Vollabnahme nach § 21 StVZO erforderlich war. Eine solche Vollabnahme ist jetzt nur noch erforderlich, wenn für das Fahrzeug keine Datennachweise mehr vorhanden sind, weil die Fahrzeug- und Halterdaten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht sind. Eine solche Löschung erfolgt erst nach 7 Jahren. Bei kürzeren Zeiträumen der Stilllegung genügt die Vorlage der bisherigen Fahrzeugpapiere sowie eine neue Hauptuntersuchung, sofern diese inzwischen abgelaufen ist. Gutachten nach § 21 StVZO dürfen zukünftig von allen anerkannten Prüforganisationen erstellt werden.

Gruß
Gert
Cuti
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von Cuti »

Hallo Gert,
nö, zur DEKRA hatte ich es nicht mehr geschafft, und dann hat mich die Magen-Darm-Grippe erst einmal beschäftigt. Das ist halt meine Überlegung, ob ich ersteinmal hinfahre und schau, was die sagen, oder ob ich mir das Geld gleich sparen kann.
Danke für Deine Beschreibung. Die Bilder waren zu groß!
Gruß Winfried
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Grisu
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von Grisu »

Mehr als oben fällt mir jetzt nicht mehr ein, außer, dass ich auf dem Bild nichts sehe, was das Boot daran hindert, nach hinten vom Slipwagen zu rutschen...
Cuti
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von Cuti »

Da kann ich Dich beruhigen. Es sieht zwar so aus, als sei das Stahlseil am Slipwagen befestigt, es ist aber unter der Slipwagenstrebe zur Kielöse geführt. Da der Slipwagen ja eh verbolzt ist, dachte es mir, es sei sinvoll, zusätzlich Zug nach unten zu erzeugen.
Gruß Winfried
kosarsegler
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von kosarsegler »

Hallo Winfried,
wir haben anscheinend die gleiche Bauvariante des Trailers. Ich habe unter: https://www.varianta.org/forum/viewtopi ... =23&t=1634 schon mal einiges zu dem Problem geschrieben.
In Kürze: Die Lampen am Trailer sind für die HU kein Problem. Ich fahre immer ohne Boot zur Abnahme. (Kein unnötiges Risiko! :D )
Das Problem ist der Überstand des Bootes und ggF. noch zusätzlich des Mastes nach hinten über die Lampen. Erlaubt sind bis 100 km Fahrstrecke 3 m, darüber 1,5 m.
Der Überstand zählt zur Ladungssicherung, die eine "Verhaltensregel" ist und bei der HU nicht beurteilt wird. Dafür gibt es aber auch keinen Bestandsschutz auf Fehlverhalten. Das Argument "Das Boot hat immer rund 2,5 m über die Lampen geragt." wird die Polizei also nicht beeindrucken.
Ich helfe mir mit einer zusätzlichen Lichtleiste, die ich am Spiegel befestige.
Wie Du schreibst, wird der Slipwagen verbolzt. Diese Bolzen sind auf Deinem Bild nicht montiert.
Ich führe das Windenseil ähnlich wie Du, um den Kiel vorne nach unten und vorn zu ziehen.
Mein Boot hat übrigens einen weiteren Schäkel an der Hinterkante des Kiels, an dem ich diesen mit einem Seil'/Wantenspanner nach hinten und runter ziehe. So ist der Kiel als schwerstes Bauteil und der daran hängende Rest des Bootes schon weitgehend fest mit dem Slipwagen verbunden. Die Spanngurte machen das Ganze nur noch "steifer", wirken also gegen das seitliche Wackeln und das Schwingen der Deichsel. Außerdem bilden Sie die Sicherung, wenn irrgendwas nicht hält; z.B. das Seil reißt.
Ich füge mal drei Bilder eines anderen Trailers mit der späteren Lösung mit ausziehbarer Lichtleiste an.
Zum Abslippen wird die Lichtleiste ganz eingeschoben und nach unten geklappt. Die Auffahrrampe wird dann über sie geklappt.
Ich versuche mal einige Bilder meines Bootes zur Veranschaulichung des oben Gesagten zu machen.
Gruß
Walter
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Cuti
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von Cuti »

Hallo Walter,vielen Dank für deine verständliche, gut nachvollziehbare Darstellung. Ich werde dann, wie geplant, nur mit dem Trailer zur Prüfung fahren. (Deshalb sind auch schon die Bolzen und Gurte entfernt.)
Vorerst ist nur die Ummeldung wichtig. Insofern kann ich mir bis zur ersten Fahrt an die Ostsee noch überlegen, ob Lichtleiste am Boot oder ausziehbar am Trailer. Der Möhnesee liegt quasi vor der Haustür, d.h. ladungssicherungstechnisch weit unter der 100km-Grenze.
Nochmals vielen Dank!
Gruß Winfried
kosarsegler
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von kosarsegler »

Hallo Winfried,
anbei einige Bilder der zusätzlichen Lichtleiste zur Verdeutlichung.
Ich schalte sie parallel, d.h. sie leuchtet zusätzlich zur fest montierten Beleuchtung.
Bei einer neuen Verkabelung könnte man auch die Lichter wahlweise brennen lassen. Ich habe mal erwägt, das Kabel des Trailers in der Steckdose enden zu lassen und die jeweiligen Leuchten dann mittels Stecker anzuschließen. Dann müsste man aber entweder das Nummernschild immer zwischen Trailer und Lichtleiste wechseln, ein zweites für die Lichtleiste anfertigen lassen oder die Nummernschildbeleuchtung vor der Steckdose abzweigen. Im Ganzen war es mir zu störanfällig.
So habe ich alles doppelt und hoffe so die nicht ganz vorschriftsmäßige Beleuchtung zu kompensieren.
Es gibt nämlich neben dem Überstand auch noch Höhen zu beachten:
Bei Tag darf die bekannte rote Fahne maximal 1 m über der Straße hängen; nachts die rote Lampe max. 1,5 m und ein darunter angeordnetes roter Rückstrahler max. 0,9 m.
Die 90 cm erreiche ich nicht. Die Lichtleiste will ich nicht so tief hängen, da sie dann noch wackliger wird. Vielleicht könnte man einen Rückstrahler an einem Gummiband verwenden, wie sie an (Bau-)LKW manchmal zu sehen sind. Ist mir aber auch etwas flatterig.
So stützt sich das Ganze seitlich mit zwei dünnen Schaumstreifen ab. Unten spannt das vorstehende Skeg das senkrechte Brett und stützt es so.
Soweit erstmal zur Beleuchtung.
Gruß Walter
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2015.10.30 Varianta Lichtleiste (1) A.jpg
2015.10.30 Varianta Lichtleiste (1) A.jpg (132.73 KiB) 6464 mal betrachtet
Seitenansicht: oben gehalten durch die Ruderbeschläge; unten gestützt durch das Skeg
Seitenansicht: oben gehalten durch die Ruderbeschläge; unten gestützt durch das Skeg
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Rückseite der Nummernschildhalterung mit Verteilerdose und Steckdose für die zusätzliche Lichtleiste
Rückseite der Nummernschildhalterung mit Verteilerdose und Steckdose für die zusätzliche Lichtleiste
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Rückseite mit Löchern für die Ruderbeschläge und zwei Schaumstoffstreifen zur seitlichen Abstützung auf dem etwas runden Spiegel
Rückseite mit Löchern für die Ruderbeschläge und zwei Schaumstoffstreifen zur seitlichen Abstützung auf dem etwas runden Spiegel
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kosarsegler
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von kosarsegler »

Hallo Zusammen,
hier noch einige Bilder, die vielleicht noch von Interesse sind.
1. Bild: An meiner Sliprampe ist das Wasser etwas zu flach; so das es schwierig ist, das Boot in die Kielspur und dann auf dem Slipwagen nach vorne zu rutschen. Durch die vier kleineren Holzräder kommt der Wagen tiefer. Auf den Trailer kann man damit aber nicht fahren. Da hebel ich je eine Seite mit einem ca. 2 m langen Balken hoch und wechsele die Räder wieder. Geht zu zweit ganz gut und zügig.
2. Bild:Die Bugstütze lies sich mit der originalen (unteren) Schraube nicht ordentlich fest spannen. Das Rohr der Stütze wurde eingedrückt und blieb nicht auf Höhe. Die Spannschelle ist eigentlich gedacht um ein Stützrad an der Deichsel zu befestigen. Es gibt sie als Paar im Baumarkt. Man muß nur den Durchmesser des Rohres wissen da es sie für mindestens zwei Durchmesser gibt.
Bild 3: Die Befestigung ist wohl Standart; ist aber bestimmt bei einigen nicht mehr vorhanden. Daher hier mal zur Erinnerung.
Hier sind auch die zwei Bretter als "Einfädelhilfe" des Kiels in die Kielspur zu sehen.
Bild 4: Auch die Sicherung der Auffahrrampe ist vermutlich Standart. Ich weiß nicht mehr, ob ich die Löcher neu oder nur wieder freigebohrt habe. Ich versuche übrigens, solche Splinte immer so anzubinden, das sie bei der flüchtigen Sichtkontrolle vor der Abfahrt "im Blick hängen". Den Vorteil eines hängenden Kleinteils gegenüber einem im hohen Gras brauche ich wohl nicht hervor zu heben.
Soweit meine kleine Bilderschau.
Ich wünsch Euch eine schöne 2. Hälfte der Saison
Walter
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Holzräder für Sliprampen mit unzureichender Wassertiefe
Holzräder für Sliprampen mit unzureichender Wassertiefe
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Bugstütze mit zusätzlicher Klemmung.
Bugstütze mit zusätzlicher Klemmung.
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Hintere Sicherrung des Kiels mit Spanner.
Hintere Sicherrung des Kiels mit Spanner.
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Halterung der Auffahrrampe mit Sicherung durch Federsplint.
Halterung der Auffahrrampe mit Sicherung durch Federsplint.
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Cuti
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von Cuti »

Hallo zusammen, möchte mal wieder kurz berichten. Ich war erst gestern, und zwar ohne Boot bei der DEKRA, und es war alles easy. Ich hatte vorsichthalber neue Rücklichter besorgt, weil sie unterschiedlich waren und bei einem seitlich das Glas abgeplatzt war. Das Ersatzrücklicht war so dick, dass es praktisch bei runtergelassener Rampe auf dem Boden lag. Deshalb war das Glas wohl auch geplatzt. Der Trailer ging damit ohne Mängel durch den TÜV. Dabei Klönschnack mit dem Prüfer wegen des überhängenden Hecks beim Transport. Ich erzählte von dem Vorschlag aus dem Forum mit dem ausziehbaren Lampenträger. Originalton:" Lass den Quatsch! Wegen der langen Arme schwingt das zu viel und du hast früher oder später einen Ermüdungsbruch. Befestige einfach ein Rücklicht mit Bremslicht am Bootsheck, dazu die Tafel und fertig!" Das wäre natürlich die einfachste Lösung. Bei meinen Hänger scheint eine entsprechende Dose schon vorhanden zu sein. Ich habe mich über nur drei Pole gewundert, aber danach macht das Sinn. Muss ich bei Gelegenheit mal nachmessen.
Schönen Sonntag.
Winfried
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Re: Lampenträger an Auffahrrampe nicht mehr TÜV-fähig?

Ungelesener Beitrag von Cuti »

Danke Walter für die Bilder.
Ich werde mir die Meinung des netten DEKRA-Menschen noch mal von anderer Stelle bestätigen lassen, weil das einfach die simpelste Lösung wäre. Er meinte noch, weil der Hänger so alt ( war aber ganz angetan vom Zustand ) wäre, sei er nicht "beschrieben" wie neue Hänger un somit könnte ich alles ändern, was der zusätzlichen Sicherheit diene, wie zusätzliche Reflexfolien und Leuchten.?!
- Die zusätzliche Sicherung am Kielheck mittels Wantenspanner find ich gut. Leitbleche für den Kiel werde ich auch montieren. Ich habe ja für den TÜV die Vari runtergenommen und gleich zwei meiner Kids dafür eingestellt. Das ging aber überraschend leicht, so dass ich sie allein wieder raufgezogen habe. Alledings zusätzlich durch einen Hebelzug gesichert, nachdem ich gelesen habe, dass die Kielbefestigung schon mal ausgebrochen ist. Ich glaube, dass das Slippen wikrlich kein großes Problem darstellt, wenn die Rampe lang genug ist. Den Tip mit der Seilverlängerung werde ich auch umsetzen.
So, jetzt muss ich mich mal um meine Familie kümmern.
Vielen Dank für Eure Tipps
und immer handbreit
Winfried
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