Hallo Winfried,
wir haben anscheinend die gleiche Bauvariante des Trailers. Ich habe unter:
https://www.varianta.org/forum/viewtopi ... =23&t=1634 schon mal einiges zu dem Problem geschrieben.
In Kürze: Die Lampen am Trailer sind für die HU kein Problem. Ich fahre immer ohne Boot zur Abnahme. (Kein unnötiges Risiko!

)
Das Problem ist der Überstand des Bootes und ggF. noch zusätzlich des Mastes nach hinten über die Lampen. Erlaubt sind bis 100 km Fahrstrecke 3 m, darüber 1,5 m.
Der Überstand zählt zur Ladungssicherung, die eine "Verhaltensregel" ist und bei der HU nicht beurteilt wird. Dafür gibt es aber auch keinen Bestandsschutz auf Fehlverhalten. Das Argument "Das Boot hat immer rund 2,5 m über die Lampen geragt." wird die Polizei also nicht beeindrucken.
Ich helfe mir mit einer zusätzlichen Lichtleiste, die ich am Spiegel befestige.
Wie Du schreibst, wird der Slipwagen verbolzt. Diese Bolzen sind auf Deinem Bild nicht montiert.
Ich führe das Windenseil ähnlich wie Du, um den Kiel vorne nach unten und vorn zu ziehen.
Mein Boot hat übrigens einen weiteren Schäkel an der Hinterkante des Kiels, an dem ich diesen mit einem Seil'/Wantenspanner nach hinten und runter ziehe. So ist der Kiel als schwerstes Bauteil und der daran hängende Rest des Bootes schon weitgehend fest mit dem Slipwagen verbunden. Die Spanngurte machen das Ganze nur noch "steifer", wirken also gegen das seitliche Wackeln und das Schwingen der Deichsel. Außerdem bilden Sie die Sicherung, wenn irrgendwas nicht hält; z.B. das Seil reißt.
Ich füge mal drei Bilder eines anderen Trailers mit der späteren Lösung mit ausziehbarer Lichtleiste an.
Zum Abslippen wird die Lichtleiste ganz eingeschoben und nach unten geklappt. Die Auffahrrampe wird dann über sie geklappt.
Ich versuche mal einige Bilder meines Bootes zur Veranschaulichung des oben Gesagten zu machen.
Gruß
Walter