Rechtliche Bedingungen zum Segeln in Kroatien

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Sven Breimhorst
Beiträge: 3
Registriert: Mo 9. Feb 2009, 17:16

Rechtliche Bedingungen zum Segeln in Kroatien

Ungelesener Beitrag von Sven Breimhorst »

Hallo Liebe Varianta Klasenvereinigung,

ich bin seit ein paar Wochen stolzer Besitzer einer Varianta 65.

Im Sommer möchte ich gerne nach Kroatien fahren und für 3 Wochen segeln. Was musss ich jetzt alles für Scheine haben um mit den Behörden da unten nicht in Konflikt zu kommen?

Ich habe den Sportboot See und Binnen in Deutschland gemacht und den Segelschein A in Österreich auf dem Wörthersee bemacht! Reicht das schon?

Für um nen Außenborder muss ich mich noch kümmern, denke es wird sich auf nen 5 PS oder 4.5 PS belaufen!

Bin Jahrelang in HR als Motorbootfahrer unterwegs gewesen, muss die Varianta denk ich genau so beim Hafenmeister anmelden, oder? Dann brauch ich besatimmt noch ne Haftpflicht fürs Boot oder?

Bitte helft mir doch in der Sache!

Freundliche Grüße, Sven
kroatienfan
Beiträge: 55
Registriert: Sa 12. Jun 2004, 14:19

Rechtliche Bedingungen zum Segeln in Kroatien

Ungelesener Beitrag von kroatienfan »

Hallo Sven,

der Sportbootführerschein See reicht. Du brauchst noch einen Internationalen Bootsschein (z.B. vom DSV) sowie eine Versicherungsbestätigung (blaues Formular) über eine Bootshaftpflichtversicherung. Mit diesen Dokumenten und Personalausweisen meldest Du Dich bei einem Hafenamt vor dem ersten Auslaufen an und bekommst dann eine Vignette, Crewliste und Aufkleber fürs Boot.

Für die Durchreise von Slowenien ist eine grüne Versicherungskarte für Kfz notwendig.

Gruß Wilfried
Peter Keinrath

Rechtliche Bedingungen zum Segeln in Kroatien

Ungelesener Beitrag von Peter Keinrath »

Hallo Sven!
War selbst (2005) mit meiner 74er Varianta 65, 4 Wochen in Kroatien.
Beim Anmelden (in Biograd) verlangte der (freundliche) Hafenkapitän nach einer Bootsversicherung und einer Bestätigung für wieviel Personen das Boot zugelassen ist.(lt.Seebrief) Danach bekam ich (nach Bezahlung) die für 1 Jahr gültige Vignette.

Behördenweg in Österreich: nach einem online-Antrag bei einem zuständigen Ziviltechniker, bekam ich ein Formular für einen Seebrief zugesandt. Mit dem ging ich zur Verkehrsabteilung der Landersregierung und bekam eine Bootsnummer sammt
Seebrief (gültig 10 Jahre).
Boot wurde sogar für küstennahe Fahrt zugelassen! (bis 20 SM)
Besitze je einen (österreichischen) internationalen Segel und Motorbootschein(FB2+3).

Empfehle mindestens einen 5PS Aussenborder, hatte selbst einen mit 7,5 Ps.(für Schlechtwetterflucht, machte 7kn!)

Wünsche gute Vorbereitung, einen schönen Urlaub und immer ne Handbreit
Rotwein im Glas!

Peter


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